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Die AHV: das wichtigste Sozialwerk der Schweiz

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.

  • Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.
  • Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. der Ehegattin über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Solidarität zwischen Alt und Jung, Arm und Reich, Frau und Mann

Aber die Solidarität in der AHV geht noch weiter: Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte. Sie bezahlen mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig ist, während wirtschaftlich schlechter Gestellte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entspricht. So findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt.

Mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kommt zudem die Solidarität kinderloser Personen mit Müttern und Vätern und von Personen ohne Betreuungsaufgaben mit jenen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern, zum Tragen.

Mit der Einkommensteilung (dem Splitting) schliesslich spielt bei der AHV auch die Solidarität zwischen den Ehepartnern.

Seit 1948 in Kraft

Die Entstehung der AHV geht auf das Jahr 1925 zurück, als das Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung zustimmte: Am 1. Januar 1948 schliesslich trat die AHV in Kraft. Die ersten Renten wurden ausbezahlt.