AHV – Ausweis

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Die AHV-Nummer

Die Arbeitgebenden müssen den AHV-Ausweis nicht ihrer Ausgleichskasse einreichen, wenn sie neue Mitarbeitende einstellen. Es genügt, wenn sie der Ausgleichskasse die Mitarbeitenden mit der Jahresabrechnung melden.

Wie setzt sich die Nummer zusammen und wer verwendet sie?

Die Nummer hat 13 Stellen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Die ersten 3 Stellen sind für den Ländercode reserviert (für die Schweiz ist dies der Code 756), die nächsten 9 Stellen werden durch einen Zufallsgenerator zugeteilt und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.

So sieht die Nummer aus:

756 = Code für das Land (für die Schweiz immer 756)
YYYYYYYYY = der versicherten Person zugeteilte Zufallszahl (9 Stellen)
Z = Prüfziffer nach der Form EAN-13

Die Nummer wird durch Punkte gegliedert:
756.YYYY.YYYY.YZ

Wie sieht der Ausweis aus?

Der Ausweis hat Kreditkartenformat. Er enthält lediglich Name, Vorname und Geburtsdatum der versicherten Person sowie ihre AHV-Nummer. Und so sieht er aus:

Was passiert mit der alten AHV-Nummer?

Die alte AHV-Nummer wird mit der neuen Nummer verbunden. Sie behält also ihre Gültigkeit. Damit kann garantiert werden, dass alle AHV-Beiträge, welche bisher auf ein Konto mit der alten Nummer verbucht worden sind, auch über die neue Nummer abgerufen werden können. Es gehen also keine Daten verloren.

Muss ich den alten AHV-Ausweis noch aufbewahren?

Die alten AHV-Ausweise müssen aufbewahrt und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.

Wenn Sie zusätzliche Informationen zur neuen AHV-Nummer wünschen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite https://www.ahv-iv.ch/de/.

Weitere Links zum Thema

» Antragsformular
» Liste aller Ausgleichskassen
» AHV Institution