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Leistungen

 
 
Die Familienzulagen umfassen eine Kinderzulage und eine Haushaltungszulage.


Kinderzulage
Die Kinderzulage wird an Kleinbauern, selbständige Älpler und landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet.


Die monatliche Kinderzulage beträgt:
200 Franken im Talgebiet
220 Franken im Berggebiet
 
Die Kinderzulage wird ausgerichtet
bis zum vollendeten 16. Altersjahr
bis zum vollendeten 20. Altersjahr an Kinder, die wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind und keine ganze IV-Rente beziehen
 
Die monatliche Ausbildungszulage beträgt:
250 Franken im Talgebiet
270 Franken im Berggebiet
 
Die Ausbildungszulage wird ausgerichtet
bis zum vollendeten 25. Altersjahr an Kinder in Ausbildung
 
Haushaltungszulage
Die Haushaltungszulage wird an landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet, die
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen
in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben und deren Ehegatte oder deren Kinder einen eigenen Haushalt führen, für dessen Kosten die Arbeitnehmenden aufzukommen haben
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben
Die monatliche Haushaltungszulage beträgt 100 Franken