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Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)

 
 
Das Merkmal dieser Versicherten ist das Fehlen eines beitragspflichtigen Arbeitgebers mit Sitz in der Schweiz. So sind beispielsweise Personen mit Arbeitsort in der Schweiz ANobAG, die für einen in der Schweiz nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber (z.B. ausländische Firma ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz, Botschaft oder Konsulat eines anderen Landes) arbeiten. Für ANobAG gelten die gleichen Regelungen wie für Lohnbeiträge.
 
 
Beitragssätze
AHV / IV / EO 10,3 %
Verwaltungskosten max. 5 %
ALV (bis CHF 126'000.-) 2,2 %
ALV (von CHF 126'000.- bis CHF 315'000.-) 1 %
FAK 1,3 %
 
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