Kurzinformation
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Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
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Die Individuelle Prämienverbilligung wird durch das Sozialversicherungsamt Schaffhausen bearbeitet. Um Anmeldeformulare zu beziehen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
SVA Schaffhausen
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen
Tel: 052 632 61 11
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Weitere Informationen zum Thema
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» Obligatorische Krankenversicherung, Individuelle Prämienverbilligung
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» Befreiungsgesuch Grenzgänger
(pdf, 29 kB)
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» Befreiungsgesuch Aufenthalter
(pdf, 89 kB)
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» Information für Rentner im Ausland
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