Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen Telefon: 052 632 61 11   Fax: 052 632 61 99
 
 
   



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Beiträge

 
 
Die Arbeitgebenden mit Geschäftssitz, Zweigniederlassungen, Betriebs- oder Arbeitsstätten im Kanton Schaffhausen sind verpflichtet, sich einer anerkannten Familienausgleichskasse anzuschliessen. Die Beiträge werden durch die Familienausgleichskassen festgelegt und sind durch die Arbeitgeber zu entrichten (keine Arbeitnehmerbeiträge).

Selbständigerwerbende zahlen ebenfalls Beiträge. Diese werden durch die Familienausgleichskassen festgelegt.

Nichterwerbstätige zahlen keine Beiträge.