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Arbeitgebende und Arbeitnehmende

 
 
Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitgebende oder als Arbeitnehmende.

Wichtig:
Als Arbeitgebender, bitte die Bruttolöhne pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eingeben.
 
 
Jahr 2008
   
Bruttolohn CHF pro Person
(nur Ziffern)
in Monaten*
 
 
Beiträge an Bruttolohn % Beitrag
- AHV / IV / EO 10.10
- Familienausgleichskasse 1.60
Arbeitslosenversicherung
- bis 126'000 2.00
Sozialfonds
- bis 126'000 0.30
 
 
Verwaltungskosten in % des AHV/IV/EO Beitrages %
Total CHF Beitrag (durch Arbeitgeber abzurechnen)
 
 
Beiträge an Arbeitnehmer-
beitrag:
Arbeitgeber-
beitrag:
- AHV / IV / EO
- Familienausgleichskasse  
Arbeitslosenversicherung
- bis 126'000.-
Sozialfonds
- bis 126'000.-
 
 
Verwaltungskosten
Total CHF
           
 
Beträge in Franken
 
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich CHF 1’400 oder jährlich CHF 16’800 von der Bruttolohnsumme ab.
 
* Diese Angaben benötigen wir für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge.

Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier:
» Anleitung zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung (pdf, 27 kB)
 
 
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
 
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