Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen Telefon: 052 632 61 11   Fax: 052 632 61 99
 
 
   



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Fragen & Antworten

 
 
Was ist zu tun, damit die Kranheitskosten rückerstattet werden?
Krankheits- und Behinderungskosten, für die ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, müssen innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden.
 
Muss ich als EL-Bezüger Radio- und TV-Gebühren bezahlen?
Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Reichen Sie die EL-Verfügung ein bei der Billag AG, Postfach, 1701 Freiburg ein. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann bereits vor dem Vorliegen der EL-Verfügung gestellt werden.
» Billag