Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen Telefon: 052 632 61 11   Fax: 052 632 61 99
 
 
   



» Kontakt
» Sitemap
» Suchen
» Rechtshinweis
» Home
 

Invaliditätsbegriff

 
 
Die IV definiert Invalidität als die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen.
 
Die Erwerbsunfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern.
 
Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
 
Personen unter 20 Jahren gelten als invalid, wenn ein Gesundheitsschaden ihre künftige Erwerbstätigkeit voraussichtlich beinträchtigen wird.