Versicherte
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Obligatorisch bei der IV versichert sind
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alle Personen, die in der Schweiz wohnen
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alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
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alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise
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Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden (Weiterführung der Versicherung möglich).
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» Schweizerinnen und Schweizer in der EU
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» Freiwillige Versicherung
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