Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen Telefon: 052 632 61 11   Fax: 052 632 61 99
 
 
   



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Versicherte

 
 
Obligatorisch bei der IV versichert sind
alle Personen, die in der Schweiz wohnen
alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise
Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden (Weiterführung der Versicherung möglich).
 
 
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