6. IV-Revision
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Das erste Massnahmepaket der 6. IV-Revision verfolgt insbesondere zwei Ziele:
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Förderung der Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und –bezügern nach dem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“
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Einführung eines Assistenzbeitrages zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben.
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