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6. IV-Revision

 
 
Das erste Massnahmepaket der 6. IV-Revision verfolgt insbesondere zwei Ziele:
 
Förderung der Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und –bezügern nach dem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“
 
Einführung eines Assistenzbeitrages zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben.