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Details Rückverteilung an Arbeitgebende

 
 
Seit Januar 2008 erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf Heizöl, Erdgas und Kohle.
Ab Mitte 2013 erfolgt ein weiteres Mal die Rückverteilung der Abgabeerträge an die Wirtschaft.
Die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Rückverteilung an die Unternehmen vor: Alle Arbeitgebenden, die Arbeitnehmende beschäftigt haben, erhalten pro CHF 100’000.00 AHV-Lohnsumme im Jahr 2011 eine Gutschrift von CHF 19.20.

Das SVA Schaffhausen nimmt die Rückverteilung an die bei ihr angeschlossenen Arbeitgebenden so vor:
 
Arbeitgebende mit monatlicher Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per Juli 2013 abgezogen
Arbeitgebende mit quartalsweiser Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per September 2013 abgezogen
Arbeitgebende mit jährlicher Beitragsrechnung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung im Dezember 2013 abgezogen