Details Rückverteilung an Arbeitgebende
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Seit Januar 2008 erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf Heizöl, Erdgas und Kohle.
Ab Mitte 2013 erfolgt ein weiteres Mal die Rückverteilung der Abgabeerträge an die Wirtschaft.
Die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Rückverteilung an die Unternehmen vor: Alle Arbeitgebenden, die Arbeitnehmende beschäftigt haben, erhalten pro CHF 100’000.00 AHV-Lohnsumme im Jahr 2011 eine Gutschrift von CHF 19.20.
Das SVA Schaffhausen nimmt die Rückverteilung an die bei ihr angeschlossenen Arbeitgebenden so vor:
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Arbeitgebende mit monatlicher Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per Juli 2013 abgezogen
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Arbeitgebende mit quartalsweiser Akontozahlung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung per September 2013 abgezogen
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Arbeitgebende mit jährlicher Beitragsrechnung: Die Gutschrift wird von der Beitragsrechnung im Dezember 2013 abgezogen
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