Neue Regelungen für den Bezug von Hörgeräten seit 1. Juli 2011
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Die Bestimmungen für den Bezug von Hörgeräten der IV und der AHV haben per 1. Juli 2011 geändert.
In diesen Merkblättern finden Sie die wichtigsten Aenderungen:
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» Hörgeräte der IV
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» Hörgeräte der AHV
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Für zusätzliche Informationen können Sie sich gerne an
die IV-Stelle (052 632 61 50) wenden.
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