13. AHV-Rente

Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die monatliche AHV-Rente voraussichtlich ab 2026 nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal ausbezahlt. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bleibt trotz 13. Rente bestehen; somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen.

Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (admin.ch)