AHV-Rentnerinnen und Rentner
Welche Beiträge müssen AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner bezahlen?
Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, IV und EO, aber nicht an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Beiträge sind Solidaritätsbeiträge und haben keinen Einfluss auf die eigene Rente.
Für erwerbstätige Altersrentnerinnen und Altersrentner gilt ein Freibetrag von 1’400 Franken monatlich oder 16’800 Franken jährlich, auf dem sie keine Beiträge entrichten müssen. Beiträge werden also von jenem Teil des Erwerbskeinkommens erhoben, der 1’400 Franken im Monat oder 16’800 Franken im Jahr übersteigt.
Arbeitet eine Altersrentnerin oder ein Altersrentner gleichzeitig für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.