Einheitliches Referenzalter für Frauen und Männer
Das ordentliche Referenzalter liegt für
- Frauen: Schrittweise Erhöhung auf 65 Jahre
- Männer: bei 65 Jahren
» Informationen BSV/AHV21
» Stabilisierung der AHV (AHV21). Was ändert?
» Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
Mit der AHV Reform 21, welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, liegt das Referenzalter der Frauen neu bei 65 Jahren.
Ab dem Folgejahr des Inkrafttretens der Reform wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um drei Monate pro Jahr erhöht.
Jahrgang | Referenzalter |
---|---|
1960 | 64 Jahre |
1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Die Erhöhung des Referenzalters geht mit den folgenden zwei Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Jahrgänge 1961 bis und mit 1969 einher:
- für Frauen, die ihre Altersrente vorbeziehen, gelten ab dem 1. Januar 2025 tiefere Kürzungssätze.
- Frauen, die ihre Rente nicht vor-, sondern erst bei oder nach Erreichen des Referenzalters beziehen, wird zusätzlich zur Altersrente ein Rentenzuschlag gewährt.
Eine provisorische Rentenvorausberechnung kann Ihnen eine erste Orientierung hinsichtlich Ihrer Rentenhöhe und den gewünschten Berechnungskonstellationen vermitteln. Das Team Rente des SVA Schaffhausen berät Sie gerne.