Arbeitslosigkeit in Sicht?
Werden Sie aktiv!
Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen, dass er Ihnen kündigen muss. Was tun?
Zuerst: vergessen Sie nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber Verpflichtungen hat, namentlich was die Einhaltung der Kündigungsfrist angeht.
Wenn diese Frist nicht schriftlich vereinbart wurde und kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht geregelt. Sie beträgt:
- Während der Probezeit: 7 Tage auf Ende irgendeines Tages
- Im ersten Dienstjahr: 1 Monat auf Ende eines Monats
- Vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende eines Monats
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende eines Monats.
Es besteht ferner ein besonderer Kündigungsschutz, der für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Dienstes im Zivilschutz, bei Krankheit oder Unfall sowie bei Schwangerschaft gilt.
Im Zweifelsfall geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit einem eingeschriebenen Brief bekannt, dass Sie weiterarbeiten wollen.
Achtung: Wenn Sie selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn Ihnen wegen eigenem Verschulden gekündigt wird, könnte Ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend suspendiert sein.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine juristische Beratungsstelle oder an das zuständige RAV.
Arbeitszeugnis
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis (oder zumindest eine Arbeitsbestätigung) für die Zeit Ihrer Anstellung. Das Zeugnis (oder die Bestätigung) ist auf gewisse Weise Ihr Pass für Ihre nächste Stelle, deshalb: vergessen Sie es nicht!
Zeit ist Geld!
Nutzen Sie die Kündigungsfrist gut.
Machen Sie eine Neufassung Ihrer Bewerbungsunterlagen und überlegen Sie, was Sie tun möchten. Vielleicht haben Sie Lust auf eine berufliche Neuausrichtung und haben dies bisher nicht gewagt? Vielleicht ist die Zeit gekommen, sich ein paar Fragen zu stellen …
Wichtig: Beginnen Sie unverzüglich mit der Arbeitssuche und melden Sie sich bei der Wohngemeinde. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schaffhausen und Neuhausen können sich direkt beim RAV Schaffhausen anmelden. Bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe, usw.), welche Sie danach Ihrem RAV-Berater oder Ihrer RAV-Beraterin vorlegen. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung.