Arbeitslosenentschädigung

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Die Arbeitslosen­entschädigung

Zweck

Die Arbeitslosenentschädigung (ALE) will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für erlittenen Erwerbsausfall bieten.

Die Entschädigung wird direkt von der zuständigen Arbeitslosenkasse an die Betroffenen ausbezahlt.

Wer ist versichert?

Personen mit einer unselbständigen Tätigkeit (Angestellte) sind in der Regel ALV-beitragspflichtig und somit auch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Arbeitgeber zieht den Beitrag des Arbeitnehmers direkt vom Lohn ab und entrichtet ihn der AHV-Ausgleichskasse.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Personen, die keine Beiträge leisten, unter gewissen Umständen trotzdem versichert sind (sogenannte von der Erfüllung der Beitragszeit befreite Personen).

Selbständigerwerbende sind nicht beitragspflichtig und somit auch nicht versichert!

Dauer des Versicherungsschutzes

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz an eine unselbständige Erwerbstätigkeit gebunden (Ausnahme: Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit).

Beginn des Versicherungsschutzes: frühestens nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
Ende des Versicherungsschutzes: beim Erreichen des AHV-Rentenalters, bzw. Vorbezug der AHV-Rente.

Im Einzelfall kennt das Arbeitslosenversicherungsgesetz das Prinzip der zweijährigen Rahmenfristen. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine Rahmenfrist eröffnet. Innerhalb dieser Rahmenfrist gelten in der Regel die zu Beginn festgesetzten Anspruchswerte.

Leistungen

Als Basis für die Auszahlung gilt der sogenannte versicherte Verdienst. Dieser wird von der Arbeitslosenkasse normalerweise aufgrund des letzten erzielten Einkommens festgesetzt. Bei Lohnschwankungen kann der Durchschnittswert der letzten 12 Arbeitsmonate berücksichtigt werden.

Für Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, gilt als Basis ein Pauschalansatz.

Aus dem versicherten Verdienst (effektiv oder pauschal) wird ein Taggeld berechnet, das je nach persönlichen Verhältnissen 70 oder 80 % des versicherten Verdienstes beträgt. Der maximal versicherte Verdienst beträgt Fr. 12’350.00 pro Monat.

Beispiel:

versicherter Verdienst 4’500.00
Taggeld 80% 165.90 (4500 : 21.7* x 80%)

*21.7 = Durchschnitt Werktage pro Monat
Pro entschädigungsberechtigten Tag wird somit ein Bruttotaggeld von Fr. 165.90 ausbezahlt.

Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal 4 Monate. Die Insolvenzentschädigung wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt.
» mehr Infos

Formulare Arbeitslosenentschädigung

» Arbeitgeberbescheinigung (AGB)

Mit den Arbeitgeberbescheinigungen werden die Arbeitsverhältnisse der letzten zwei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit nachgewiesen. Sie sind von den jeweiligen Arbeitgebern auszufüllen (eine Bescheinigung pro Kalendermonat).

» Bescheinigung über Zwischenverdienst

Mit der Bescheinigung über den Zwischenverdienst wird ein Arbeitsverhältnis während der Arbeitslosigkeit nachgewiesen. Sie ist vom jeweiligen Arbeitgeber auszufüllen (eine Bescheinigung pro Arbeitsverhältnis).

Wo erhalte ich konkrete Informationen und alle benötigten Formulare?

Weitere Informationen können Sie bei den Arbeitslosenkassen und Regionalen Arbeitsvermittlungszentren einholen.