Die arbeitsmarktlichen Massnahmen
Zweck
Sind Sie arbeitslos? Oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen helfen Ihnen bei Ihrer dauerhaften Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess. Mit diesen Massnahmen können Sie:
- 1. Ihre Kenntnisse verbessern,
- 2. neue Techniken lernen und
- 3. neue Kontakte knüpfen.
Liste und Details der Massnahmen
- Kurse
- Ausbildungspraktikum
- Ausbildungszuschüsse
- Teilnahme in einer Übungsfirma
- Einarbeitungszuschüsse
- Motivationssemester
- Teilnahme an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung
- Berufspraktikum
- Förderung der selbständigen Tätigkeit
- Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge
- Spezielle Massnahmen bei Massenentlassungen
Können Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen?
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, erfüllen Sie grundsätzlich auch die Bedingungen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen.
Wenn Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben (Sie sind zum Beispiel von Arbeitslosigkeit bedroht), können Sie unter Umständen dennoch mit Kursbeiträgen unterstützt werden. Fragen Sie Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an!
Wie melden Sie sich an einer arbeitsmarktlichen Massnahme an?
Ob eine Massnahme angebracht und sinnvoll ist, entscheidet in der Regel das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum. Versicherte Personen können aber jederzeit aus eigener Initiative ein Gesuch zum Besuch einer Massnahme bei Ihrem RAV einreichen.
Brauchen Sie weitere Informationen?
Schlagen Sie in unserer Broschüre über arbeitsmarktlichen Massnahmen nach oder wenden Sie sich an Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum.
Noch detailliertere Angaben finden Sie in unserem Kreisschreiben über arbeitsmarkliche Massnahmen.
Interessante Links
Die Weiterbildungsbörse in der Schweiz
Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen
Schweizerischer Verband der Organisatoren von arbeitsmarktlichen Massnahmen