Betreuungsentschädigung ab 1. Juli 2021

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes unterbrechen, haben ab 1. Juli 2021 Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens und wird während max. 98 Tagen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet.

Detaillierte Informationen liefert Ihnen das Merkblatt.

Hier finden Sie das Antragsformular.