Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes unterbrechen, haben ab 1. Juli 2021 Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens und wird während max. 98 Tagen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet.
Detaillierte Informationen liefert Ihnen das Merkblatt.
Hier finden Sie das Antragsformular.