Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die monatliche AHV-Rente voraussichtlich ab 2026 nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal ausbezahlt. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bleibt trotz 13. Rente bestehen; somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen. Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten …
Änderungen 2024 im Beitragsbereich
Weitere Informationen finden Sie hier
Erklärvideo zur Reform AHV 21
Das Erklärvideo zur Reform AHV 21 ist hier einsehbar. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt «Stabilisierung der AHV (AHV 21), was ändert?» sowie der Website des Bundes entnehmen. Gerne beantwortet Ihnen die zuständige Ausgleichskasse Ihre Fragen und nimmt auf Wunsch eine provisorische Rentenvorausberechnung für Sie vor. Der dazu notwendige Antrag für eine provisorische Rentenvorausberechnung finden Sie hier.
Jahresbericht 2022
Der Jahresbericht 2022 liegt vor. Informieren Sie sich über die Zahlen und Entwicklungen der verschiedenen Sozialversicherungen im Kanton Schaffhausen. » Weiter
Elektronische Rechnungsformulare
Ab sofort können Sie Ihre Rechnungen der Invalidenversicherung hier direkt online einreichen. Oder unter Online Schalter > Rechnungsportal IV.
Auszahlungstermine AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen 2024
Hier finden Sie die Auszahlungstermine für das Jahr 2024 » Weiter
Wichtige Information für Arbeitgeber / Aenderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen per 1. Januar 2023
Arbeitslosenversicherung Seit über 10 Jahren wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung hat sich soweit erholt, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 für Löhne von mehr als CHF 148‘200.— wegfällt. Für Löhne bis CHF 148‘200.— pro Jahr bleibt der Beitrag unverändert bei 2,2 % (je hälftig durch Arbeitgebende und …
Kurzarbeitsentschädigung
Wichtige Infos zur Kurzarbeit finden Sie hier: » Arbeitsamt » Kurzarbeit » Informationen für KMU
eBill
Unsere Rechnungen können Sie neu einfach und bequem via eBill bezahlen. Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt über die E-Banking-Lösung Ihrer Bank. Die Rechnung kann mit einem Klick bezahlt werden. Ein Abtippen der Informationen ist nicht mehr nötig. » Beitragsrechnungen mit eBill bezahlen – Papierlos und schnell
Prämienverbilligung Hier online ausfüllen IV-Ausweis Hier online bestellen Steuerausweis Hier online bestellen AHV Tel: 052 632 61 11 » Kontaktformular AHV // IV Tel: 052 632 61 50 » Kontaktformular IV // ALK Tel: 052 632 61 80 » Kontaktformular ALKAHV / EL / Zulagen Tel: 052 632 61 11 » Kontaktformular AHVIV Tel: 052 632 61 50 » Kontaktformular IV» IV-Ausweis bestellen ALK Tel: 052 632 61 80 …
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