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Details Rückverteilung an Arbeitgebende

Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU vor. Die Verteilung der CO2-Abgabeerträge an die Unternehmen erfolgt proportional zur AHV-Lohnsumme. Als abgerechneter massgebender Lohn gilt die vom Arbeitgebenden gemeldete Lohnsumme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zum Stichtag (31. Oktober) im Abrechnungssystem der Ausgleichskasse übernommen worden ist.

Die Rückverteilung an die Unternehmen erfolgt durch die Ausgleichskassen bis 30. September des jeweiligen Verteilungsjahres.

Mehr Informationen dazu finden Sie im Faktenblatt.