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Kurzinformation

Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militär-, Schutz- oder Zivildienst leisten und seit 1. Juli 2005 auch die Mutterschaftsentschädigung.

Die EO ist wie die IV eng mit der AHV verbunden. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Sie erfasst die ganze Bevölkerung, auch Ausländerinnen und Ausländer, ohne Rücksicht darauf, ob die einzelnen je einmal in die Lage kommen werden, Leistungen der EO zu beanspruchen.

Freiwillig versicherte Auslandschweizerinnen und -schweizer brauchen keine Beiträge an die EO zu leisten, haben aber bei Dienstleistungen dennoch Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung.

Die Leistung setzt sich aus der Grundentschädigung und den Zulagen zusammen.