Anmeldung

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Anmeldung

Die Dienstleistenden erhalten von ihrem Rechnungsführer bzw. von ihrer Rechnungsführerin für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie weiter an:

  • die Arbeitgebenden, wenn sie Arbeitnehmer oder Lehrling sind. Bei mehreren Arbeitgebenden kann die Meldekarte an einen Arbeitgebenden nach eigener Wahl weitergeleitet werden. Von den übrigen Arbeitgebenden ist die Lohnbescheinigungen gemäss Abschnitt E der Meldekarte zu verlangen. Danach sind Meldekarte und Lohnbescheinigungen an die Ausgleichskasse des Arbeitgebenden, der die Meldekarte ausgefüllt hat, weiterzuleiten;
  • ihre Ausgleichskasse, wenn sie selbständigerwerbend sind;
  • den Arbeitgeber, wenn sie gleichzeitig Arbeit nehmend und selbständig erwerbend sind;
  • den letzten Arbeitgeber, wenn sie arbeitslos sind. Wenn die Arbeitgeberfirma nicht mehr existiert, so ist die Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons unter Angabe des letzten Arbeitgebers weiterzuleiten;
  • den letzten Arbeitgeber, wenn sie Werkstudent sind;
  • ihre Ausgleichskasse, wenn sie als nichterwerbstätig AHV-beitragspflichtig sind;
  • die kantonale Ausgleichskasse, wenn sie nichterwerbstätig und nicht AHV-beitragspflichtig sind;
  • die Schweizerische Ausgleichskasse, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1211 Genf 2, wenn sie Auslandschweizerin oder -schweizer sind.

Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung entrichtet.