Leistungen

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Leistungen

Die Familienzulagen umfassen eine Kinderzulage und eine Haushaltungszulage.

Kinderzulage

Die Kinderzulage wird an Kleinbauern, selbständige Älpler und landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet.

Die monatliche Kinderzulage beträgt:

CHF 200 im Talgebiet
CHF 220 im Berggebiet

Die Kinderzulage wird ausgerichtet

bis zum vollendeten 16. Altersjahr

bis zum vollendeten 20. Altersjahr an Kinder, die wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind und keine ganze IV-Rente beziehen

Die monatliche Ausbildungszulage beträgt:

CHF 250 im Talgebiet
CHF 270 im Berggebiet

Die Ausbildungszulage wird ausgerichtet

bis zum vollendeten 25. Altersjahr an Kinder in Ausbildung

Haushaltungszulage

Die Haushaltungszulage wird an landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet, die

mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen

in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben und deren Ehegatte oder deren Kinder einen eigenen Haushalt führen, für dessen Kosten die Arbeitnehmenden aufzukommen haben

mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben

Die monatliche Haushaltungszulage beträgt CHF 100