Leistungen
Die Familienzulagen umfassen Kinder- oder Ausbildungszulagen und eine Haushaltungszulage.
Kinder- oder Ausbildungszulage
Die Kinderzulagen für Kinder bis zum 16. Altersjahr betragen CHF 230.- / Monat.
Die Ausbildungszulagen für Jugendliche in Ausbildung ab dem 16. Altersjahr und Jugendliche ab dem 15. Altersjahr in einer nachobligatorischen Ausbildung betragen CHF 290.- / Monat, sofern das Lehrlingseinkommen CHF 30’240.- pro Jahr nicht übersteigt.
Haushaltungszulage
Die Haushaltungszulage wird an landwirtschaftliche Arbeitnehmende ausgerichtet, die
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen
in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben und deren Ehegatte oder deren Kinder einen eigenen Haushalt führen, für dessen Kosten die Arbeitnehmenden aufzukommen haben
mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben
Die monatliche Haushaltungszulage beträgt CHF 100