Fragen & Antworten
Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen?
Die Kinderzulage beträgt CHF 230.–/Monat; die Ausbildungszulage CHF 290.–/Monat.
Wer kann Zulagen beziehen?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige einen Anspruch auf Familienzulagen.
Werden die Zulagen auch bei Arbeitslosigkeit ausgerichtet?
Auch im Falle von Arbeitslosigkeit werden Zulagen ausgerichtet. Der Anspruch ist über die Arbeitslosenkasse geltend zu machen.
Wie hoch darf der Lohn eines Auszubildenden sein, um Ausbildungszulagen beziehen zu können?
Wenn das Erwerbseinkommen des in der Ausbildung stehenden Kindes während der Ausbildung CHF 28’680.- pro Jahr übersteigt, besteht kein Anspruch mehr auf Ausbildungszulage.
Erhalten Nichterwerbstätige auch Zulagen?
Nichterwerbstätige müssen bei der Ausgleichskasse erfasst sein. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf nicht höher als CHF 43’020.- sein.
Werden Zulagen auch für Kinder, die im Ausland wohnen, bezahlt?
Familienzulagen werden für Kinder im Ausland nur dann ausgerichtet, wenn die Schweiz auf Grund von Staatsverträgen dazu verpflichtet ist.
An Staatsangehörige von EU- und EFTA-Länder werden die Familienzulagen für Kinder, die in Ländern der EU und der EFTA wohnen, ungekürzt ausgerichtet.
An Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina werden die Familienzulagen auch für Kinder, die nicht in der Schweiz wohnen, ungekürzt exportiert.