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Allgemeines

Die Invalidenversicherung (kurz die IV) ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.

Seit 1960 in Kraft

Die IV trat 1960 in Kraft. Bis heute erfuhr sie sechs Revisionen. 1968 folgte die Erweiterung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen und des Bereichs der Sonderschulen für behinderte Kinder. Die zweite Revision – 1987/88 – brachte die Viertelsrente. Im Rahmen der dritten Revision wurden 1992 die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu verteilt und die verschiedenen Organe durch je eine kantonale IV-Stelle ersetzt. Mit der vierten Revision wurden 2004 die Regionalen Ärztlichen Dienste und die aktive Arbeitsvermittlung eingeführt.

Die fünfte Revision per 1. Januar 2008 hat zum Hauptziel, Invaliditätsrisiken schnell zu erkennen und mit geeigneten Massnahmen der IV den Arbeitsplatz der betroffenen Personen zu erhalten.

Mit dem 1. Teil der 6. Revision soll der Fokus auf die Wiedereingliederung von Rentnerinnen und Rentnern in den Arbeitsmarkt gelegt werden.

Die Leistungen der IV bestehen

  • aus Eingliederungsmassnahmen (medizinische Massnahmen, Früherfassung/Frühintervention, Integrationsmassnahmen, Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung und Arbeitsvermittlung sowie Abgabe von Hilfsmitteln) und
  • aus Geldleistungen (IV-Renten, Hilflosenentschädigung, Taggelder).

» Bundesamt für Sozialversicherungen