6. IV-Revision
Das erste Massnahmepaket der 6. IV-Revision verfolgt insbesondere zwei Ziele:
- Förderung der Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und –bezügern nach dem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“
- Einführung eines Assistenzbeitrages zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben.