Invaliditätsbegriff
Die IV definiert Invalidität als die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen.
- Die Erwerbsunfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern.
- Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
- Personen unter 20 Jahren gelten als invalid, wenn ein Gesundheitsschaden ihre künftige Erwerbstätigkeit voraussichtlich beinträchtigen wird.