Früherfassung
Diese Massnahme dient der Früherkennung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, so dass eine Chronifizierung der gesundheitlichen Einschränkungen und eine Invalidisierung verhindert werden kann. Dadurch können Anmeldungen bei der IV beschleunigt und die notwendigen Massnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig dient die Früherfassung der Vermeidung nicht erforderlicher Anmeldungen bei Fällen, für die die IV nicht zuständig ist
Zielgruppe sind Erwachsene, die arbeitsunfähig oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht sind, sowie von Invalidität bedrohte Minderjährige ab dem vollendeten 13. Altersjahr und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und von einer kantonalen Instanz bei der beruflichen Eingliederung betreut werden.
Folgende Personen und Instanzen können eine Meldung einreichen:
- die versicherte Person sowie ihre gesetzliche Vertretung
- die mit der versicherten Person im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen
- die Arbeitgebenden
- die behandelnden Ärzte und Chiropraktiker
- der Krankentaggeldversicherer
- die privaten Versicherungsunternehmen, die eine Krankentaggeld- oder Rentenversicherung anbieten
- der Unfallversicherer
- die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
- die Arbeitslosenversicherung
- die Sozialhilfeorgane
- die Militärversicherung
- der Krankenversicherer
- die kantonalen Instanzen und Durchführungsstellen, die für die Unterstützung und die Förderung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen zuständig sind
Wichtig dabei ist, dass die versicherte Person über die Meldung informiert wurde.
» Früherfassung und Frühintervention
» Meldeformular zur Früherfassung von Erwachsenen und Jugentlichen