Hilfsmittel

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Hilfsmittel

Die IV gibt den Behinderten jene Hilfsmittel ab, die sie

  • zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • zur Ausübung Ihres Aufgabenbereiches (meistens im Haushalt)
  • zur Schulung
  • zur Ausbildung oder
  • zur funktionellen Angewöhnung benötigen.

Wichtig

Kosten für Zahnprothesen, Brillen und Schuheinlagen werden nur übernommen, wenn diese Hilfsmittel eine wesentliche Ergänzung zu medizinischen Eingliederungsmassnahmen bilden.

Die IV gibt aber auch Hilfsmittel ab, die gebraucht werden, um den privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für

  • die Fortbewegung
  • die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und
  • die Selbstsorge.

» Hilfsmittel der IV

Beispiele von Hilfsmitteln:

  • Prothesen
  • Stütz- und Führungsapparate
  • Hörapparate
  • Sprechhilfegräte
  • Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehschwache
  • Blindenführhunde
  • Rollstühle mit oder ohne motorischen Antrieb
  • Motorfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge, Abänderungskosten an Motorfahrzeugen / Amortisationsbeiträge an Motorfahrzeuge
  • bauliche Vorkehren zur Überwindung des Arbeitsweges und von Hindernissen im und um den Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich

Weitere Informationen zum Thema:

» Hörgeräte der IV
» Motorfahrzeuge der IV
» Rechnung für Hilfsmittel

Hilfsmittel für Altersrentnerinnen und -rentner

Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die sich durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen etc. erleichtern oder überwinden lassen.

  • Die AHV leistet in der Regel Kostenbeiträge von 75% des Nettopreises für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen, ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen.
  • Ergänzende Beiträge können unter Umständen auch von der Pro Senectute gewährt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

» Hilfsmittel der AHV
» Pro Senectute