Taggelder und Reisekosten
Taggelder
Die IV bezahlt Taggelder an Versicherte, die sich in der Eingliederung befinden. Taggelder sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familie während der Eingliederung sicherstellen.
Wer hat Anspruch auf Taggelder?
Anspruch auf Taggelder haben Versicherte erst, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Der Anspruch erlischt spätestens am Ende des Monats vor dem Beginn des Anspruchs auf Altersrente.
Anspruch auf Taggeld hat eine versicherte Person, wenn sie
wegen der Eingliederung an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen ganz verhindert ist, einer Arbeit nachzugehen.
wegen der Eingliederung innerhalb eines Monats an mindestens drei nicht aufeinander folgenden Tagen ganztags verhindert ist, einer Arbeit nachzugehen.
während der Eingliederung in der gewohnten Tätigkeit zu mindestens 50% arbeitsunfähig ist.
an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu einer Abklärung muss, die von der IV verordnet wurde (dann besteht Anspruch auf ein Taggeld pro Untersuchungstag)
Untersuchungs-, Warte- und Anlernzeiten beansprucht.
Wenn trotz Taggeld das Einkommen nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen, vorausgesetzt, der Taggeldanspruch besteht für mind. 6 Monate (vgl. Ergänzungsleistungen).
Wann besteht kein Anspruch?
Wenn versicherte Personen während der Eingliederungsmassnahmen keine Erwerbseinbusse erleiden, kann die IV kein Taggeld ausrichten.
Reisekosten
Zur Abklärung des Leistungsanspruches und zur Durchführung von Eingliederungsmassnahmen können Reisen in der Schweiz notwendig werden. Invaliden und allfälligen Begleitpersonen werden die Kosten in der Regel zu Tarifen der öffentlichen Transportmittel vergütet.
Informationen zum ermässigten Generalabonnement und der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) finden Sie auf folgendem Link.
» Fahrvergünstigung SBB
Weitere Informationen zum Thema:
» Taggelder der IV
» Vergütung der Reisekosten in der IV
» Rechnung für Reisekosten