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Was ist die Vaterschaftsentschädigung?

Die Vaterschaftsentschädigung (VSE) ist eine Leistung der Sozialversicherung, dank der Arbeitnehmer, selbständig erwerbende, arbeitslose oder erwerbsunfähige Männer während der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub haben (max. 14 Taggelder). Die Entschädigung geht in der Regel direkt an die Väter, ausser, wenn sie den Lohn vom Arbeitgeber weiterhin ausbezahlt erhalten.

Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?

Die Höhe der Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, aber höchstens CHF 220.- im Tag.

Wer bekommt Vaterschaftsentschädigung?

Anrecht darauf haben der Vater oder die Ehefrau der Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt als Arbeitnehmende einen Lohn beziehen oder als Selbständigerwerbende Erwerbseinkommen generieren. Ausserdem arbeitslose Väter oder die Ehefrauen der Mütter mit ALV-Taggeld oder arbeitsunfähige, die Versicherungsleistungen beziehen.

Wann und an wen wird die Vaterschaftsentschädigung ausbezahlt?

Wenn der Arbeitgeber während der Anspruchsdauer weiterhin Lohn auszahlt, wird die Vaterschaftsentschädigung mit seinen Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet. In allen anderen Fällen geht das Geld direkt an den Vater. Die Auszahlung erfolgt nach vollständigem Bezug des Vaterschaftsurlaubes.

Muss ich die Vaterschaftsentschädigung beantragen?

Auch hier gilt die Regel: Keine Leistung ohne Anmeldung. Wenn Sie angestellt sind, können Sie die Vaterschaftsentschädigung über Ihren Arbeitgeber beantragen. Falls Sie das nicht tun, kann er die VSE beantragen, sofern er Ihnen den Lohn während der Anspruchsdauer weiter zahlt. Wenn Sie selbständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, melden Sie sich direkt bei der Ausgleichskasse an.