Kurzinformation
Erwerbstätige Väter haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (max. 14 Taggelder). Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchtens aber 196 Franken pro Tag.
Die Vaterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.
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