Anspruch
Anspruchsvoraussetzungen sind:
- Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz. Für Bürger eines Nicht-Mitgliedstaates der EG oder EFTA besteht eine Karenzfrist von 10 Jahren. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt die Wartefrist 5 Jahre.
- Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der Invalidenversicherung (IV), eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV.
- Grundvoraussetzung ist, dass die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.