Auszahlung
Richtet der Arbeitgeber dem Vater / der Ehefrau der Mutter für die Dauer des Anspruchs Lohn aus, zahlt die Ausgleichskasse die Entschädigung des andern Elternteils dem Arbeitgeber aus (Verrechnung mit den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers).
In allen anderen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Entschädigung des andern Elternteils direkt an den Vater, der Ehefrau der Mutter oder an die auszahlungsberechtigte Person aus.