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Die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) bestehen aus einer Kinder- und einer Haushaltungszulage. Sie ist als Beitrag der Sozialpartner zur Entlastung von selbständigen Kleinbauern, Älplern und landwirtschaftlichen Angestellten gedacht.

Die vom Zulagenberechtigten ausgefüllten Formulare müssen durch den Arbeitgeber bestätigt und bei der Ausgleichskasse eingereicht werden.

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