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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer melden ihren Anspruch über ihren Arbeitgeber an.
Selbständig Erwerbstätige melden sich bei der Ausgleichskasse an, bei der sie AHV-Beiträge zahlen, sofern diese eine anerkannte Familienausgleichskasse betreibt. Andernfalls melden sie sich bei der kantonalen Familienausgleichskasse an.
Nichterwerbstätige melden sich bei der kantonalen Familienausgleichskasse an.
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