Anspruch
Anspruch auf Familienzulagen haben haupt- oder nebenberufliche selbständig erwerbende Landwirte, selbständige Älpler und in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmer.
Anspruch auf Familienzulagen haben haupt- oder nebenberufliche selbständig erwerbende Landwirte, selbständige Älpler und in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmer.