Zulagen

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Zulagen

Die Kinderzulagen für Kinder bis zum 16. Altersjahr betragen CHF 230.–/Monat.
Die Ausbildungszulagen für Jugendliche in Ausbildung ab dem 16. Altersjahr und Jugendliche ab dem 15. Altersjahr in einer nachobligatorischen Ausbildung betragen CHF 290.- / Monat, sofern das Lehrlingseinkommen CHF 29’400.- pro Jahr nicht übersteigt.

Familienzulagen werden für Kinder im Ausland nur dann ausgerichtet, wenn die Schweiz auf Grund von Staatsverträgen dazu verpflichtet ist.
An Staatsangehörige von EU- und EFTA-Länder werden die Familienzulagen für Kinder, die in Ländern der EU und der EFTA wohnen, ungekürzt ausgerichtet.

An Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina werden die Familienzulagen auch für Kinder, die nicht in der Schweiz wohnen ungekürzt exportiert.