Auszahlung

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Auszahlung

Richtet der Arbeitgebende der Mutter für die Dauer des Anspruchs Lohn aus, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung dem Arbeitgeber aus (Verrechnung mit den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers).

Besondere Umstände

Die Mutter kann bei Differenzen mit dem Arbeitgeber die direkte Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung durch die Ausgleichskasse verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig oder säumig ist oder wenn er keine Kenntnis von Tatsachen (Lohnhöhe, selbständige Erwerbstätigkeit u. a.) erhalten soll, die eine andere Erwerbstätigkeit der Mutter betreffen.

In allen anderen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung direkt an die Mutter oder an die auszahlungsberechtigte Person aus.