Auszahlung

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Auszahlung

Die Entschädigung wird grundsätzlich direkt den Dienst leistenden Personen ausbezahlt. Richten ihnen jedoch die Arbeitgebenden für die Zeit des Dienstes Lohn aus, kommt die Entschädigung den Arbeitgebenden zu, soweit sie die Lohnzahlung nicht übersteigt.

Die Zulage für Betreuungskosten wird dagegen immer der Dienst leistenden Person direkt ausbezahlt.

Die Auszahlung der Entschädigung bei Dienstleistungen unter einem Monat erfolgt in der Regel nach Beendigung des Dienstes, bei länger dauernden Dienstleistungen erstmals nach 10 Tagen und danach monatlich.