Versicherte
Obligatorisch bei der IV versichert sind
- alle Personen, die in der Schweiz wohnen
- alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
- alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise
- Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden (Weiterführung der Versicherung möglich).
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