Versicherte

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Versicherte

Obligatorisch bei der IV versichert sind

  • alle Personen, die in der Schweiz wohnen
  • alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
  • alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise
  • Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden (Weiterführung der Versicherung möglich).

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