Kurzinformation
Erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter haben im Verlauf der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Urlaub, welcher über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Diese zwei Wochen entsprechen zehn Urlaubstagen für ein Vollzeitpensum. Je nach Beschäftigungsgrad des erwerbstätigen Vaters bzw. der Ehefrau der Mutter kann sich die Anzahl der Urlaubstage ändern.
Die Entschädigung des andern Elternteils wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag.
» Merkblatt Entschädigung des andern Elternteils