Anmeldung

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Anmeldung

Jeweils anfangs Februar findet ein Versand von Antragsformularen an diejenigen Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen statt, die aufgrund der massgeblichen Steuerwerte voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

Für Personen, die kein Antragsformular erhalten und trotzdem einen Anspruch geltend machen wollen wird das Formular ca. Mitte Februar aufgeschaltet.

Die Einreichefrist endet jeweils am 30. April des Antragsjahres.

Auszahlung

Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt.

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