Was wir bieten

Was wir bieten

Die Anstellungsbedingungen unserer Mitarbeitenden unterliegen mehrheitlich den Vorgaben des Personalrechts des Kantons Schaffhausen und dessen Verordnungen.

Gesetzessammlung des Kantons

Beruf, Familie & Freizeit

  • Sinnstiftende Tätigkeit
  • Arbeitsplatz in der Altstadt
  • Teilzeitmodelle auf allen Stufen
  • Teilweises Arbeiten von zu Hause (Home Office)
  • vier Monate bezahlter Mutterschaftsurlaub (100 % Lohn)
  • 10 Arbeitstage bezahlter Vaterschaftsurlaub (100 % Lohn)
  • Umwandlung des 13. Monatslohns in zusätzliche Ferientage möglich
  • Verschiedene berufsspezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Unterstützung der beruflichen Weiterbildungen zeitlich und/oder finanziell
  • Hohe Arbeitsplatzsicherheit
  • Gute Infrastruktur am Arbeitsplatz sowie im Home Office
  • Kleine Aufmerksamkeit bei besonderen Anlässen

Salär & Vorsorge

  • Transparentes und faires Entlöhnungssystem
  • Lohngleichheit nach Gleichstellungsgesetz
  • Pensionskassenbeiträge im Verhältnis 40:60 (Arbeitnehmer / Arbeitgeber)
  • Freiwillige Zusatzversicherungen zu Sonderkonditionen
  • 20% Vergünstigung auf REKA-Guthaben im Wert von maximal 1500 CHF pro Jahr

Arbeitszeiten

  • Flexible Einteilung der Arbeitszeit – soweit es die Funktion erlaubt
  • Bezahlte Pausen
  • Kompensation von Mehrzeit (auch auf Kaderstufe)
  • Brückentage werden durch wenige Mehrminuten am Tag vorgeholt
  • Zeiterfassung auf allen Stufen

Gesundheitsförderung

  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Pausen im Freien möglich
  • Kostenloses Sprudelwasser und Früchte im Pausenraum
  • Externes Care Management
  • Veloraum