Ziele

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Ziele

Eingliederung vor Rente

Das erste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können.

Auf dieses Ziel sind deshalb auch die Leistungen der IV ausgerichtet:

  • An erster Stelle stehen die Eingliederungsmassnahmen. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern oder zu erhalten. Behinderte Personen sollen möglichst in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben oder einem andern angemessenen Erwerb nachgehen können. Deshalb sind behinderte Personen verpflichtet, sich aktiv an den Eingliederungsmassnahmen zu beteiligen.
  • Erst an zweiter Stelle steht die Invalidenrente. Sie wird nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren.