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13. AHV-Rente

Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die monatliche AHV-Rente voraussichtlich ab 2026 nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal ausbezahlt. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bleibt trotz 13. Rente bestehen; somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen.

Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (admin.ch)

Jahresbericht 2022

Der Jahresbericht 2022 liegt vor. Informieren Sie sich über die Zahlen und Entwicklungen der verschiedenen Sozialversicherungen im Kanton Schaffhausen.
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Wichtige Information für Arbeitgeber / Aenderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen per 1. Januar 2023

Arbeitslosenversicherung
Seit über 10 Jahren wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung hat sich soweit erholt, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 für Löhne von mehr als CHF 148‘200.— wegfällt. Für Löhne bis CHF 148‘200.— pro Jahr bleibt der Beitrag unverändert bei 2,2 % (je hälftig durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende zu bezahlen).

Kantonale Familienausgleichskasse
Der Arbeitgeberbeitrag an die kantonale Familienausgleichskasse Schaffhausen beträgt ab 2023 1,3 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme (bisher 1,4 %).

Kantonaler Sozialfonds
Auch die Beiträge an den kantonalen Sozialfonds können gesenkt werden. Neu liegt der Beitragssatz bei 0,12 % der ALV-pflichtigen Löhne bis CHF 148‘200.— pro Jahr (Arbeitgebende 0,08 % / Arbeitnehmende 0,04 %).