Kinderrenten

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Kinderrenten

Anspruch auf eine Kinderrente haben behinderte, rentenberechtigte Personen, wenn sie Söhne oder Töchter haben, die

  • noch nicht 18 Jahre alt sind oder
  • die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (längstens aber nur bis zum 25. Altersjahr)
  • Anspruch auf Kinderrente für ein Pflegekind besteht, sofern zum Zeitpunkt der Invalidität das Pflegeverhältnis besteht und das Kind unentgeltlich aufgenommen ist.

Weitere Informationen zum Thema:
» Höhe der Kinderrente