Kinderrenten
Anspruch auf eine Kinderrente haben behinderte, rentenberechtigte Personen, wenn sie Söhne oder Töchter haben, die
- noch nicht 18 Jahre alt sind oder
- die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (längstens aber nur bis zum 25. Altersjahr)
- Anspruch auf Kinderrente für ein Pflegekind besteht, sofern zum Zeitpunkt der Invalidität das Pflegeverhältnis besteht und das Kind unentgeltlich aufgenommen ist.
Weitere Informationen zum Thema:
» Höhe der Kinderrente